Engagierte Bürger wehren sich gegen das Heller-Projekt im Brixner Hofburggarten
Als Direktorin des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler bin ich für einen denkmalpflegerisch adäquaten Umgang mit dem seit 1268 nachweisbaren, denkmalgeschützten Obstbaumgarten, seine schonende Anpassung an die angedachte Neunutzung als öffentlichen Garten und die Genehmigung eines entsprechenden Projektes verantwortlich, jedoch weder Mitbegründerin noch Unterstützerin der Unterschriftenaktion der Initiativgruppe gegen das Projekt von Andre Heller. Bislang gibt es von Seiten der Denkmalpflege eine Zustimmung zum Siegerprojekt des Wettbewerbs von „Freilich Landschaftsarchitektur“, aber keine Genehmigung für das Konzept von Andre Heller. Als Projekt kann dieses wohl kaum bezeichnet werden und es hält sich auch in keinster Weise an klar kommunizierte gartendenkmalpflegerische Kriterien.
Seit meiner kritischen Stellungnahme im Januar dieses Jahres haben sich weder Herr Heller noch die Gemeindeverwaltung Brixen bei der Denkmalpflege gemeldet.
Das Gesetz sieht für jede Restaurierung und Veränderung denkmalgeschützter Objekte ein Begutachtung vor, was, wie für alle Bürger und Institutionen, auch für Aaidre Heller und die Gemeinde Brixen gilt.
Die Landesregierung als oberste und letzte Instanz für Denkmalschutz und Denkmalpflege wird sich hoffentlich auch in diesem Fall an die gesetzlichen und inhaltlichen Vorgaben halten.
Waltraud Kofler Engl, Direktorin des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler, Bozen
ff 31/2018