Ablehnung mit „Gschmäckle“

Unsere Meinung zur Ablehnung vom Einspruch

Wie den Medien (NSTZ, AA) zu entnehmen, hat der Stadtrat Brixen in seiner Sitzung vom 10. 6. 2020 den Einspruch gegen die Beschlüsse 171/2020 (Vertrag Fruchtgenuss) und 172/2020 (Beauftragung A. Heller) abgelehnt. Wir fassen die Entscheidung kurz zusammen und kommentieren sie.

Ad I a. Der Vertragsentwurf bilde – auch wenn nicht beigefügt – dennoch einen wesentlichen Teil des Beschlusses und gelte somit als gemeinsame Grundlage.

Unser Kommentar: Gegenüber Öffentlichkeit und Bürgern ist das Fehlen des Vertragsentwurfs im Beschluss ein grober Verstoß gegen das Transparenzgebot.

Ad I b. Der höhere Betrag für das Fruchtgenussrecht des Hofburggartens sei gerechtfertigt, da das dieses von höherer Rechtsqualität sei als eine einfache Miete. Es handle sich um kein persönliches, sondern ein dingliches Recht, das den Eigentümer auf sein Verfügungsrecht beschränke. Der vereinbarte Wert von 1,3 Mio. € liege weit unter den Standardberechnungstabellen.

Unser Kommentar: Die Vorkasse des gesamten Betrags nach Vertragsabschluss und die wirtschaftliche (nicht kulturell-bürgerschaftliche!) Aufwertung des Geländes tragen den Vorteilen für die Diözesanverwaltung/Hofburg in keiner Weise Rechnung; diese müssten unbedingt mit berücksichtigt werden.

Ad II a. Stadtrat Schraffl habe kein Amt in Zusammenhang mit der Verwaltung des Diözesanmuseums und des Hofburggartens, weshalb für ihn keine Pflicht zur Stimmenthaltung beim angeführten Beschluss bestanden hat.

Unser Kommentar: Als Verwalter des Vinzentinums und geistlicher Agenden befindet sich Stadtrat Schraffl dennoch in so großer Nähe zu Diözese und Hofburg, dass zumindest ein „Geschmäckle“ bleibt, wenn er beim fraglichen Beschluss mit gestimmt hat.

Ad II b. BM und Stadtrat hätten das Heller-Projekt der Öffentlichkeit vielfach vorgestellt und der Öffentlichkeit/Medien präsentiert, Landesregierung und Ämter des Landes hätten den positiven Wert des AH-Projekt gleichfalls erkannt und mit dem 80%-Beitrag unterstützt. Nach Fertigstellung würden die Verwaltung und die Führung einem geeigneten Rechtssubjekt übertragen.

Unser Kommentar: Die Bedenken gegen die Verdoppelung der Kosten im Vergleich zum Ursprungsprojekt „freilich“, die einseitige wirtschaftliche Ausrichtung, das Fehlen eines Führungskonzepts und einer entsprechenden Kosten- bzw. Wirtschaftlichkeitsrechnung sind mit diesen wenigen Argumenten des Stadtrats keinesfalls ausgeräumt.

Der Stadtrat betont, dass eine Behandlung des Einspruchs eigentlich nicht notwendig sei, lehnt ihn aber dennoch offiziell ab. Mit der Tatsache aber, dass er den Einspruch dennoch behandelt, bekundet er seinen demonstrativen Respekt vor den Einbringern und die Sorge der Stadtrats-Mehrheit vor der öffentlichen Meinung. Der Wind in Sachen Heller hat sich gedreht; wir bleiben dran.

Die Initiative für einen Offenen Hofburggarten bedankt sich bei den Unterzeichnern des Einspruchs und für die damit verbundene Wahrung von Bürger*innenrechten.

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